{"id":5674,"date":"2019-05-23T17:34:00","date_gmt":"2019-05-23T17:34:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jaybee.tech\/geldwaeschereibekaempfung-in-der-blockchain\/"},"modified":"2024-01-16T09:36:45","modified_gmt":"2024-01-16T09:36:45","slug":"geldwaeschereibekaempfung-in-der-blockchain","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/geldwaeschereibekaempfung-in-der-blockchain\/","title":{"rendered":"GELDW\u00c4SCHEREIBEK\u00c4MPFUNG IN DER BLOCKCHAIN"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large is-resized\"><a href=\"https:\/\/jusletter-it.weblaw.ch\/issues\/2019\/23-Mai-2019\/geldwaschereibekampf_bce80ba120.html__ONCE&amp;login=false\" rel=\"noopener\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Logo_Jusletter.svg-1024x164.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-3124\" width=\"366\" height=\"58\" srcset=\"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Logo_Jusletter.svg-1024x164.png 1024w, https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Logo_Jusletter.svg-300x48.png 300w, https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Logo_Jusletter.svg-768x123.png 768w, https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Logo_Jusletter.svg.png 1280w\" sizes=\"(max-width: 366px) 100vw, 366px\" \/><\/a><\/figure>\n\n<p>(Ver\u00f6ffentlicht am 23. Mai 2019 in der Jusletter IT)<\/p>\n\n<p><\/p>\n\n<p><strong>Blockchain und Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung erscheinen auf den ersten Blick h\u00f6chst unvertr\u00e4glich. Auf der einen Seite eine dynamische und dezentrale Technologie, mit der Verm\u00f6genswerte in Sekundenbruchteilen weitgehend anonym global verschoben werden k\u00f6nnen. Auf der anderen Seite ein eher schwerf\u00e4lliges, nationales Kontrollkonstrukt, welches Transaktionen, h\u00e4ufig noch manuell, auf verd\u00e4chtige Aspekte bez\u00fcglich Geldw\u00e4scherei \u00fcberpr\u00fcft. Dieser Beitrag schl\u00e4gt konkrete Werkzeuge vor, mit denen den Geldw\u00e4schereirisiken in dezentralen Systemen entgegengetreten werden k\u00f6nnte.<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>1. Ausgangslage<\/strong><\/p>\n\n<p>Bereits Charles Darwin erkannte 1859 in seinem Werk &#8222;On the Origin of Species&#8220;, dass die Anpassung an<br\/>ver\u00e4nderte Umweltbedingungen Voraussetzung nachhaltiger Entwicklung darstellt. Dieses Gesetz der Natur gilt ebenso f\u00fcr die Unternehmenswelt. Wer sich ver\u00e4nderten Rahmenbedingungen nicht anpassen vermag, verliert \u00fcber kurz oder lang seine Konkurrenzf\u00e4higkeit und damit seine \u00f6konomische Grundlage.<\/p>\n\n<p>Nun scheint als \u00e4ndern sich zurzeit die Umweltbedingungen technologiebedingt besonders schnell. Mit dem 5G-Standardin der Telekommunikation soll die Daten\u00fcbertragung um ein 100faches erh\u00f6ht werden, Gegenst\u00e4nde kommunizieren \u00fcber das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) miteinander und mit der Blockchain steht ein dezentrales Buchhaltungssystem zur Verf\u00fcgung. Diese Entwicklung bedroht etablierte Gesch\u00e4ftsmodelle. Das Private-Banking-Modell mit hohen Geb\u00fchren und einer langsamen Reaktionszeit war eines, das fr\u00fch unter Druck geriet. Aber auch viele Produkte des Massengesch\u00e4fts im Retail-Banking-Bereich k\u00f6nnen dank technologischem Fortschritt wesentlich effizienter und damit f\u00fcr die Kunden g\u00fcnstiger angeboten werden. Technologieunternehmen bedrohen mit modernen Ans\u00e4tzen die Platzhirsche der alten Welt.<\/p>\n\n<p>Diese technologisch getriebenen Ver\u00e4nderungen sind nicht nur eine Herausforderung f\u00fcr die betroffenen<br\/>Finanzintermedi\u00e4re, sondern auch f\u00fcr Regulierungsbeh\u00f6rden. Sie sind ebenfalls gezwungen, sich ver\u00e4nderten Bedingungen anzupassen, denn sollten sie dies nicht tun, drohen in der Vergangenheit noch effektive Kontrollen aufgrund ver\u00e4nderter Risiken ins Leere zu greifen. Das h\u00e4tte fatale Folgen im Bereich der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung. Mittels der Blockchain-Technologie k\u00f6nnen Verm\u00f6genswerte schnell, g\u00fcnstig und global verschoben werden. Geschieht dies in einem kontrollfreien Raum w\u00fcrden die intensivierten Bem\u00fchungen der letzten Jahre zur Eind\u00e4mmung der Geldw\u00e4scherei empfindlich zur\u00fcckgeworfen.<\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/JaybeeJA&#xBC;rgB19.4.2018-37-LinkedIn-WEB-1-1024x562.jpg\" alt=\"J&#xFC;rg Baltensperger ist Experte f&#xFC;r Compliance, Corporate Governance und Risikomanagement. Er verf&#xFC;gt &#xFC;ber langj&#xE4;hrige Erfahrung bei Privatbanken und Verm&#xF6;gensverwaltern sowie als Leiter regulatorischer Projekte. Aktuell ist er als Gesch&#xE4;ftsf&#xFC;hrer&#10;Director des Beratungsunternehmens JayBee in Zug t&#xE4;tig und doziert an Fachhochschulen unter anderem als Studienleiter des CAS Digital Compliance Officer HWZ.\" class=\"wp-image-2381\"\/><figcaption class=\"wp-element-caption\">J\u00fcrg Baltensperger (Inhaber JayBee AG), Experte f\u00fcr Compliance und Corporate Governance<\/figcaption><\/figure>\n\n<p><\/p>\n\n<p><strong>2. Neue Chancen, neue Risiken<\/strong><\/p>\n\n<p>Ist die Blockchain-Technologie Revolution oder Hype? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die<br\/>Die Daseinsberechtigung des Bitcoin mit seiner inzwischen veralteten und ineffizienten Blockchain (die Bitcoin-Blockchain ist 10 Jahre alt, schafft maximal 7 Transaktionen pro Sekunde und verbraucht dabei ann\u00e4hernd so viel Strom wie die Schweiz als Land) kann zu Recht angezweifelt werden. Allgemein ist fraglich, ob solche Coins (auch Payment Token genannt) ohne Gegenwert \u00fcberhaupt einen nachhaltigen Mehrwert schaffen.<\/p>\n\n<p>Es gibt allerdings auch Argumente, die f\u00fcr den Einsatz von Coins sprechen. Die benutzerfreundliche Handhabung mittels App-Bedienung, die \u00dcbertragung in Echtzeit und die minimalen Transaktions-geb\u00fchren sind klare Vorteile im Vergleich zur klassischen Bank\u00fcberweisung. Auch soll eine Blockchain f\u00e4lschungssicher sein und deshalb das Vertrauen in eine zentrale Stelle \u00fcberfl\u00fcssig machen. Aktuell dr\u00e4ngen die ersten Asset Token auf den Markt, also Coins mit einem Gegenwert. Edelmetalle, Immobilien und andere Wertgegenst\u00e4nde k\u00f6nnen als Token &#8222;verbrieft&#8220; werden und so von den einfachen Wert\u00fcbertragungsm\u00f6glichkeiten der Blockchain profitieren. Der Zulassungsprozess ist dabei aufgrund regulatorischer Vorgaben ungemein anspruchsvoll.<\/p>\n\n<p>Die Anwendungsf\u00e4lle in der Finanzbranche sind \u00e4usserst vielf\u00e4ltig. Aber auch in anderen Branchen wie Logistik, Gesundheitswesen und bei der \u00f6ffentlichen Hand entstehen Projekte, welche von den Vorteilen der dezentralen Technologie profitieren wollen. Kurzum, die Blockchain-Technologie bietet viele neue Chancen. Davon profitieren nicht nur Unternehmen, welche mit der Technologie arbeiten und deren Kunden, sondern der gesamte Wirtschaftsstandort Schweiz. Deshalb f\u00f6rdert der Bundesrat gezielt die Standortentwicklung, damit f\u00fcr Blockchain-Unternehmen m\u00f6glichst gute Rahmenbedingungen entstehen, um international zu den f\u00fchrenden Nationen zu geh\u00f6ren. Zu diesem Zweck wurde im M\u00e4rz 2019 die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr Blockchain\/DLT er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n<p>Doch wo Chancen entstehen sind auch meist neue Risiken zu finden. Der Fokus soll hier auf den<br\/>Geldw\u00e4schereirisiken liegen. Die durchaus relevanten technischen Risiken werden nicht behandelt.<\/p>\n\n<p>Mittels Blockchain-Technologie k\u00f6nnen Verm\u00f6genswerte global innert Sekundenbruchteilen transferiert werden und dies ohne vorg\u00e4ngige Identifikation der beteiligten Personen. Handelt es sich um eine \u00f6ffentliche M\u00fcnze (eine Coin auf einer \u00f6ffentlich einsehbaren Blockchain, zum Beispiel der Bitcoin) sind zumindest die verwendeten \u00f6ffentlichen Schl\u00fcssel (entspricht \u00f6ffentlich einsehbaren Kontonummern) und die entsprechende Transaktion transparent. Bei einem privaten Coin (ein Coin auf einer nicht \u00f6ffentlich einsehbaren Blockchain, zum Beispiel der Monero) ist selbst dies nicht m\u00f6glich. Es erstaunt deshalb nicht, dass Transaktionen mit Kryptow\u00e4hrungen Personen mit erh\u00f6htem Diskretionsbed\u00fcrfnis anlocken. Die Marktkapitalisierung aller Kryptow\u00e4hrungen zusammen betr\u00e4gt ca. USD 160 Mia. wovon rund USD 90 Mia. auf den Bitcoin entfallen. Bei diesen Ums\u00e4tzen verbunden mit der gebotenen Diskretion erscheint das Verschleiern der Herkunft von Verm\u00f6genswerten doch recht einfach.<\/p>\n\n<p><\/p>\n\n<p><strong>3. Gesetzlicher Rahmen<\/strong><\/p>\n\n<p>Die Schweizer Finanzmarktregulierung ist prinzipienbasiert. Das bedeutet, f\u00fcr die Anwendbarkeit der Regeln ist es unerheblich, welche technische L\u00f6sung angewendet wird. Das Gesetz verzichtet diesbez\u00fcglich bewusst auf eine Unterscheidung. Im Bereich Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung gelten prim\u00e4r das Geldw\u00e4schereigesetz, die Verordnung des Bundesrates und die Verordnung der FINMA sowie die Standesregeln von Swissbanking. Ebenfalls anwendbar ist das Embargo-Gesetz und die darauf basierenden Sanktionsmassnahmen. Diese sehen Sanktionen gegen einzelne L\u00e4nder und Personen vor, was Einschr\u00e4nkungen des m\u00f6glichen Dienstleistungsangebots nach sich zieht und, je nach Verf\u00fcgung, zu einer Meldepflicht ans Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO f\u00fchrt.<\/p>\n\n<p>Gem\u00e4ss Art. 2 Abs. 2 und 3 GwG sind Unternehmen mit der entsprechenden Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit als<br\/>Finanzintermedi\u00e4re zu klassifizieren und der Geldw\u00e4schereiregulierung zu unterstellen. Finanzintermedi\u00e4re ohne Effektenh\u00e4ndler- oder Banklizenz haben sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anzuschliessen oder sich direkt der FINMA zu unterstellen (sog. DUFI-Status). Der DUFI-Status ist allerdings mit der Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes \u00fcber die Finanzinstitute nicht mehr m\u00f6glich. Es verbleiben noch die beiden Selbstregulierungsorganisationen Verein zur Qualit\u00e4tssicherung von Finanzdienstleistungen VQF sowie die SRO PolyReg. Der VQF ist bez\u00fcglich Blockchain-Mitgliedern Marktf\u00fchrer und verf\u00fcgt \u00fcber die gr\u00f6sste Erfahrung in diesem Bereich. Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme beim VQF ist f\u00fcr Blockchain-Unternehmen ein Compliance Konzept und eine fachkundige Person, welche sich mit den regulatorischen Fragestellungen im Unternehmen befasst und deren korrekte Umsetzung sicherstellt. Diese T\u00e4tigkeit wird \u00fcblicherweise an eine externe Person mit einschl\u00e4giger Praxiserfahrung delegiert. Diese Person ist vorg\u00e4ngig von der SRO zu bewilligen.<\/p>\n\n<p><\/p>\n\n<p><strong>4. Regulierung im Blockchain-Bereich<\/strong><\/p>\n\n<p>Die erste Frage, welche sich stellt, ist die nach der anwendbaren Rechtsordnung. Dies ist alles andere als einfach zu beantworten. Die Blockchain-Technologie basiert auf einer dezentralen Buchhaltung. Das bedeutet, dass auf mehreren Computern in unterschiedlichen L\u00e4ndern dasselbe Programm installiert wurde und auf all diesen Computern dieselben Informationen gespeichert werden. Die Frage, in welcher Rechtsordnung auch eine Blockchain ihren Sitz hat, kann so nicht beantwortet werden, zumindest solange kein Unternehmen diese Blockchain betreibt. Die Bitcoin-Blockchain zum Beispiel, welche auf einem verselbst\u00e4ndigten Programmcode aufbaut, hat an keinem bestimmten Ort ihren Sitz. Auch ist unklar, wo sich der Benutzer der Blockchain zum Zeitpunkt eines rechtsrelevanten Vorganges befindet, da die Blockchain \u00fcblicherweise mittels Smartphone benutzt wird. Dazu ist lediglich ein entsprechendes Ger\u00e4t und eine Internetverbindung erforderlich. Heisst dies nun, dass sich die Blockchain auch ausserhalb des Rechtssystems bewegt? Die Antwort lautet nein, denn die Rechtsregeln gelten gem\u00e4ss der prinzipien-basierten Regulierung auch f\u00fcr dezentrale Systeme. Die Frage nach dem Gerichtsstand ist allerdings schwierig zu beantworten. Von keinem zust\u00e4ndigen Gericht bis hin zu mehreren Gerichten ist alles denkbar. Dieser Unklarheit gilt es auf internationaler Ebene zu begegnen.<\/p>\n\n<p>Einfacher gestaltet sich die Situation bei Finanzintermedi\u00e4ren, welche die Blockchain-Technologie verwenden. Diese haben einen Sitz und sind deshalb einer Jurisdiktion zugeordnet. Allerdings k\u00f6nnen die angebotenen Dienstleistungen ebenfalls \u00fcberall dort abgerufen werden, wo ein Smartphone mit dem Internet verbunden ist. Es stellen sich auch bez\u00fcglich des Gerichtsstandes dieselben Fragen.<\/p>\n\n<p>In diesem Beitrag soll der Fokus auf der Schweizer Regulierung liegen. Es gilt zu eruieren, wie sichergestellt werden kann, dass die Blockchain-Technologie nicht f\u00fcr Geldw\u00e4schereizwecke missbraucht wird. Vorneweg soll erw\u00e4hnt werden, dass eine vollst\u00e4ndige Sicherheit nie existieren wird. Geldw\u00e4scherei ist, grob gesagt, die Verschleierung verbrecherischer Herkunft von Verm\u00f6genswerten. Dass Verm\u00f6gens-werte nicht aus einem Verbrechen oder einer schweren Steuerhinterziehung stammen, kann nie restlos bewiesen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber in Art. 9 GwG den &#8222;begr\u00fcndeten Verdacht&#8220; eingef\u00fchrt. Liegt ein solcher Verdacht vor, l\u00f6st dies eine Meldepflicht an die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei MROS aus. Vors\u00e4tzliches wie auch fahrl\u00e4ssiges Unterlassen dieser Meldung f\u00fchrt zu einer Untersuchung und rechtlichen wie auch pers\u00f6nlichen Konsequenzen. F\u00fcr Finanzintermedi\u00e4re stellt sich auch bez\u00fcglich ihrer Kunden st\u00e4ndig die Frage, ob ein begr\u00fcndeter Verdacht besteht, dass eingebrachte Verm\u00f6genswerte aus einem Verbrechen oder aus einer schweren Steuerhinterziehung stammen.<\/p>\n\n<p>Damit dieser Verdacht \u00fcberhaupt entstehen kann, ist das Vorliegen eines gen\u00fcgend gro\u00dfen Bildes der<br\/>Kundenbeziehung erforderlich. Grundger\u00fcst eines solchen Bildes ist die korrekte Identifikation des Kunden, die<br\/>Bestimmung der an den Verm\u00f6genswerten wirtschaftlich berechtigten Person und die Herkunft der<br\/>Verm\u00f6genswerte. Bei Kunden, welche als mit erh\u00f6htem Risiko eingestuft werden, ist das Bild mittels vertiefter Abkl\u00e4rungen entsprechend gr\u00f6sser zu machen. Aufgrund der Gesamtw\u00fcrdigung ist zu entscheiden, ob eine Meldepflicht besteht oder nicht.<\/p>\n\n<p>Nun fragt sich, wie dieses Bild bei Transaktionen \u00fcber eine Blockchain ausreichend gro\u00df und aussagekr\u00e4ftig ist.<br\/>gestaltet werden kann. Handelt es sich um einen Finanzintermedi\u00e4r unter der Aufsicht einer SRO gelten deren Standesregeln. Diese unterscheiden sich nur geringf\u00fcgig von den Regeln, welche Institute mit Banklizenz einzuhalten haben. Eine Identifikation ist genauso gefordert wie die Feststellung der an den eingebrachten Verm\u00f6genswerten wirtschaftlich berechtigten Personen. \u00dcberdies ist die Herkunft der Verm\u00f6genswerte abzukl\u00e4ren. Diese Pr\u00fcfungen sind dank der von der FINMA pr\u00e4zisierten Regeln zur Online- und Video-Identifikation mit einigen Anpassungen auch im Blockchain-Bereich durchaus durchf\u00fchrbar. Inzwischen kann die dazu n\u00f6tige Kommunikation mit dem Kunden \u00fcber eine App abgewickelt werden.<\/p>\n\n<p>Aus Sicht der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung gestalten sich zwei Situationen ungemein schwieriger. Zum einen, falls Blockchain-basierte Dienstleistungen eines nicht in der Schweiz domizilierten Anbieters hierzulande benutzbar sind, was aufgrund des Zugriffs \u00fcber Smartphone praktisch immer der Fall sein d\u00fcrfte. Dadurch entzieht sich ein Anbieter meist der Schweizer Aufsicht. Dies ist vor allem dann relevant, wenn der Anbieter in einem Land registriert ist, in dem kein vergleichbarer Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfungs-Standard Anwendung findet. Die zweite Situation ist der Umgang mit den erw\u00e4hnten Coins, welche nicht durch einen Finanzintermedi\u00e4r herausgegeben wurden, sondern \u00fcber eine verselbst\u00e4ndigte Blockchain betrieben werden. In beiden F\u00e4llen ist eine korrekte Identifikation der Benutzer der Blockchain und damit Versender und Empf\u00e4nger von Verm\u00f6genswerten nicht gew\u00e4hrleistet. Findet keine Identifikation statt und bleibt die Herkunft der Verm\u00f6genswerte ungekl\u00e4rt, ist eine Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung nicht m\u00f6glich. Es entsteht ein faktisch kontrollfreier Raum, dessen T\u00fcr und Tor f\u00fcr Geldw\u00e4schereiaktivit\u00e4ten und<br\/>Terrorismusfinanzierung er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n<p><\/p>\n\n<p><strong>5. L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/strong><\/p>\n\n<p>Wie wollen wir den durch die Blockchain-Technologie entstandenen kontrollfreien Raum auf m\u00f6glichst effiziente Art ins regulatorische Abwehrdispositiv einbinden? Der erste Gedanke ist oft ein allgemeines Verbot. Allerdings ist dieses zum einen in der digitalen Welt alles andere als einfach umsetzbar und zum anderen spricht ein Verbot der liberalen Wirtschaftsordnung und dem Innovationsstandort Schweiz dagegen. Ein Verbot soll deshalb die letzte Massnahme sein, sollten alle anderen Ans\u00e4tze nicht zum gew\u00fcnschten Ziel f\u00fchren.<\/p>\n\n<p>Es sind durchaus kreative L\u00f6sungsans\u00e4tze denkbar, um regulatorisches Licht in diesen dunklen Stellen der<br\/>Blockchain zu bringen. Schl\u00fcssel der \u00dcberwachung ist die Identifikation der Teilnehmer. Da die meisten<br\/>Sanktionslisten mit Personennamen arbeiten, f\u00fchrt daran kein Weg vorbei und auch in der<br\/>Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung ist die Identifikation am Anfang. Bereits der psychologische Effekt, ein identifizierter Teilnehmer zu sein, kann einen positiven Einfluss auf das Verhalten haben. Weiter erleichtert die Identifikation die Abkl\u00e4rungs- und Untersuchungsschritte bei Geldw\u00e4schereiverdacht. Die Identifikation der Teilnehmer ist nach geltendem Recht Sache der Finanzintermedi\u00e4re, welche mit der Blockchain-Technologie arbeiten. Wie erw\u00e4hnt greift diese Regel bei Finanzintermedi\u00e4ren in nicht regulierten Jurisdiktionen und bei verselbst\u00e4ndigten Blockchain-Anwendungsf\u00e4llen ins Leere. Um Abhilfe zu schaffen, k\u00f6nnte eine zentrale Identifikationsstelle eingef\u00fchrt werden. Personen, die bei einer Blockchain mitmachen m\u00f6chten, k\u00f6nnen sich bei dieser, allenfalls staatlichen Stelle identifizieren lassen und mit einer Nummer, \u00e4hnlich einer AHV oder Sozialversicherungsnummer, bei einer Blockchain-Anwendung anmelden. So bleibt \u00fcber diese Identifikationsstelle gew\u00e4hrleistet, dass im Falle von<br\/>Untersuchungen die Identit\u00e4t des Teilnehmers eruiert werden kann.<\/p>\n\n<p>Ein zweiter L\u00f6sungsansatz ist eine zentrale Regulierung \u00fcber die Financial Action Task Force (FATF) als<br\/>internationale zwischenstaatliche Organisation der G-8. Bis anhin erl\u00e4sst die FATF sogenannte Empfehlungen, welche ins Landesrecht der Mitgliedsstaaten \u00fcberf\u00fchrt werden m\u00fcssen. Reguliert ein Mitgliedsstaat nicht ausreichend oder setzt die entsprechenden Regeln nicht um, so ist eine R\u00fcge durch die FATF die Folge. Der Prozess der Umsetzung inklusive einer oder zwei R\u00fcgerunden kann gerne 5 bis 10 Jahre dauern. Dies ist in Blockchain-Zeit gemessen eine Ewigkeit. Deshalb w\u00e4re ein zielgerichteter Ansatz, dass die FATF direkt anwendbare, f\u00fcr alle L\u00e4nder verbindliche Mindeststandards bez\u00fcglich Identifikation und weiterer Abkl\u00e4rungen erl\u00e4sst. L\u00e4nder, die diese Regel nicht \u00fcbernehmen, werden als nicht kooperativ gelistet und entsprechend sanktioniert.<\/p>\n\n<p>Um der Verschiedenheit der Blockchain-Anwendungsf\u00e4lle gerecht zu werden, k\u00f6nnte \u00fcberdies eine eigene SRO geschaffen werden. Diese erstellt den ver\u00e4nderten Risiken angepasste Standesregeln, f\u00fchrt Listen exponierter \u00f6ffentlicher Schl\u00fcssel, hilft bei der Auswahl von IT Partnern mit forensischer Software und weist Kompetenzen im IT security Bereich auf. Ziel dabei ist, die regulatorischen Vorgaben so umzusetzen, dass sie zum einen greifen und zum anderen die Gesch\u00e4ftsmodelle dieser Unternehmen nicht verunm\u00f6glichen oder \u00fcber Geb\u00fchr verteuern. \u00dcberdies k\u00f6nnten diese SRO-Richtlinien erlassen, welche den Unternehmen im Blockchain-Bereich aufzeigen, wie sie sich regulatorisch korrekt verhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n<p><\/p>\n\n<p><strong>6. Fazit<\/strong><\/p>\n\n<p>Soll sich die Blockchain-Landschaft weiter entwickeln und die Schweiz eine pr\u00e4gende Rolle auf dem<br\/>internationalen Blockchain-Parkett spielen wollen, ist eine effiziente und transparente Regulierung unabdingbar. Es ist gerade der regulatorische Rahmen, der Vertrauen bei den Teilnehmern schafft. Finanzintermedi\u00e4re im Blockchain-Bereich sollen wissen, wann und ob sie sich regulatorisch korrekt verhalten. Transparenz ist ebenso wichtig f\u00fcr die weiteren involvierten Teilnehmer wie Banken und Versicherungen, um absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen, ob ein Blockchain-Unternehmen vertrauensw\u00fcrdiger Gesch\u00e4ftspartner bzw. Partner ist. Kunde sein k\u00f6nnte. Klare Regeln und Verhaltensanweisungen sind \u00e4usserst w\u00fcnschenswert, da aufgrund der Neuheit des Themas keine einschl\u00e4gige Praxis herangezogen werden kann.<\/p>\n\n<p>Die Blockchain-Technologie ist meines Erachtens gekommen, um zu bleiben. Selbst ein allgemeines Verbot w\u00fcrde in einem dezentralen, \u00fcberall und zu jeder Zeit \u00fcber ein Smartphone benutzbaren System keine Wirkung zeigen. Umso wichtiger ist ein m\u00f6glichst einfacher, klarer regulatorischer Rahmen. Es gibt sicherlich weitere gute Ans\u00e4tze, dieses Ziel zu erreichen. Wichtig f\u00fcr den Erfolg wird sein, dass alle Teilnehmer ein gemeinsames Ziel verfolgen, Chancen nutzen und Gefahren mit wirksamen Massnahmen begegnen und damit den Finanz- und Innovationsstandort Schweiz mit viel Herzblut entwickeln.<\/p>\n\n<p><strong><a href=\"https:\/\/jusletter-it.weblaw.ch\/issues\/2019\/23-Mai-2019\/geldwaschereibekampf_bce80ba120.html__ONCE&amp;login=false\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Link zum Jusletter IT Artikel (inkl. aller Zitationen)<\/a><\/strong><\/p>\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-b58f5e97-cef1-4b36-9ade-921ab82e088d\" href=\"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Jusletter-IT_JayBee.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><strong>PDF-Version<\/strong><\/a><a href=\"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/Jusletter-IT_JayBee.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download=\"\" aria-describedby=\"wp-block-file--media-b58f5e97-cef1-4b36-9ade-921ab82e088d\"><strong>Herunterladen<\/strong><\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Vorschlag konkreter Werkzeuge, um Geldw\u00e4schereirisiken in dezentralen Systemen entgegenzutreten<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[80,79],"tags":[97,105,101,85,99,100,103,104,87,98,126],"class_list":["post-5674","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alle","category-artikel","tag-blockchain-de","tag-dlt-de","tag-finanzintermediare-de","tag-finma-de","tag-geldwaschereibekampfung-de","tag-iot-de","tag-mros-de","tag-munze","tag-schweiz-de","tag-sro-de","tag-token-de"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5674","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5674"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5674\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5679,"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5674\/revisions\/5679"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5674"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5674"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/jaybeeconsulting.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5674"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}